Förderprogramm Gastronomie Mehrweg
Seit dem 01.01.2023 sind aufgrund einer bundeseinheitlichen Regelung im Verpackungsgesetz Mehrwegbehälter Pflicht. Die entsprechenden Anbieter von „To-Go-Produkten“ (Caterer, Lieferdienste und Restaurants) sind deshalb ab diesem Stichtag gesetzlich verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für ihre Speisen und Getränke anzubieten, was viele Gastronomen vor zusätzliche Herausforderungen stellt.
In ihrer Sitzung am 13.10.2022 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Gastronomie in Kronberg im Taunus bei der Umstellung von Einweg- auf Mehrwegsysteme finanziell mit einem Förderprogramm durch die Stadt Kronberg im Taunus zu unterstützen. Die Stadt Kronberg im Taunus setzte diesen Beschluss unmittelbar mit einem entsprechenden Förderprogramm durch die städtische Wirtschaftsförderung um.
Das Förderprogramm: Maximales Fördervolumen EUR 10.000,00.
Zuwendungsfähige Aufwendungen werden in tatsächlich entstandener Höhe, jedoch maximal bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt EUR 500,00 pro Betrieb, gefördert.
Förderanträge waren bis 30.09.2023 möglich. Alle eingehenden Anträge konnten positiv beschieden und die entsprechende Fördersumme ausbezahlt werden.
Das Förderprogramm endete zum 30.09.2023.
Stadt Kronberg im Taunus, 2024