Erster Stadtrat
Der Erste Stadtrat ist nach der Hessischen Gemeindeordnung der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, wird jedoch nicht direkt durch die Bürger sondern durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt. Seine Amtszeit dauert 6 Jahre, Wiederwahlen sind zulässig.
In Kronberg im Taunus wird dieses Amt hauptamtlich wahrgenommen. Es kann jedoch auch ehrenamtlich ausgeübt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Stadtverordnetenversammlung über die Hauptsatzung.
Der Aufgabenbereich (Dezernat) des Ersten Stadtrats wird durch den Bürgermeister festgelegt.
Er ist verantwortlich für die Bereiche Stadtplanung, Bauen, Umwelt, Immobilienmanagement und Stadtwerke Kronberg im Taunus.