Die gewählte Bewerberin des Wahlvorschlages der UBG, Frau Alexandra Sauber, hat mit Wirkung zum 05.07.2024 Mandatsverzicht für die Stadtverordnetenversammlung erklärt.
Es rückt somit gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus nach:
Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der UBG
Herr Markus Lind
Klosterstr. 6
61476 Kronberg im Taunus
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus einzureichen.
Kronberg im Taunus, 17.07.2024
Michael Kauth
Stellvertretender Gemeindewahlleiter