Es rückt somit gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz in den Ortsbeirat Oberhöchstadt nach:
Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD
Frau
Susanne Sexauer-Hannes
Fichtenstr. 40
61476 Kronberg im Taunus
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus einzureichen.