Es rückt somit gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz in den Ortsbeirat Oberhöchstadt nach:
Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der SPD
Herr
Christof Fraund
Lärchenweg 14
61476 Kronberg im Taunus
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus einzureichen.
Kronberg im Taunus, 03.05.2024
Volker Humburg
Gemeindewahlleiter