Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 117/1 "Kleine Lindenstruth, 1. Änderung"


Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer Sitzung am 10.06.2021 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 117/1 „Kleine Lindenstruth, 1. Änderung“ für einen Teilbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.  Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117/1 „Kleine Lindenstruth, 1. Änderung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Das Planziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die Erweiterung der Kindertagesstätte Pusteblume zu schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes inklusive Begründung, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag, sowie geotechnischem Bericht werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

Montag, den 22.07.2024, bis einschließlich Sonntag den 01.09.2024,

im Internet veröffentlicht. Die gesamten Unterlagen können unter www.kronberg.de à Planen, Bauen & Umwelt à Bebauungspläne à Bebauungspläne im Verfahren à 117/1 Kleine Lindenstruth, 1. Änderung eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in der Stadtverwaltung (Rathaus), Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, Foyer im EG, während der folgenden Dienstzeiten

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und darüber hinaus nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der oben genannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Anregungen und Hinweise können schriftlich an den Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus oder per E-Mail an beteiligung@kronberg.de oder per Online-Beteiligungsformular abgegeben werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes beträgt ca. 0,6 ha und umfasst in der Gemarkung Kronberg, Flur 11 die Flurstücke 64,65,66,67 und 70 teilweise. Die Abgrenzung des Plangebietes ist auf dem nachfolgenden Übersichtsplan ersichtlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Kronberg im Taunus der 05.07.2024

Der Magistrat

Heiko Wolf

Erster Stadtrat