Gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wird die Vorschlagsliste in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 12.06.2023 im Rathaus Kronberg, Katharinenstraße 7, Zimmer 9, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden dürfen oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen.
Kronberg im Taunus, 02.06.2023
Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus
Christoph König
Bürgermeister