Der gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der SPD, Herr Christoph König, hat mit Wirkung zum 30.11.2020 Mandatsverzicht erklärt.
Es rückt somit zum gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz zum 01.12.2020 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus nach:
Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD
Herr Eberhard Bethke
Walter-Schwagenscheidt-Str. 9
61476 Kronberg im Taunus
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus einzureichen.
Kronberg im Taunus, 27.11.2020
Michael Kauth
Stellvertretender Gemeindewahlleiter