Die gewählte Bewerberin des Wahlvorschlages der FDP, Frau Brigitte Bremer, hat mit Wirkung zum 30.11.2020 Mandatsverzicht für die Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeirat Kronberg erklärt.
Es rückt somit zum gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz zum 01.12.2020 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus nach:
Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der FDP
Herr Herbert Luchting
Im Sand 31
61476 Kronberg im Taunus
Für den Ortsbeirat Kronberg ist im Wahlvorschlag der FDP
keine Nachrückerin/kein Nachrücker
mehr vorhanden. Der Sitz im Ortsbeirat Kronberg bleibt daher gem. § 34 KWG (Hessisches Kommunalwahlgesetz) unbesetzt.
Die gewählte Bewerberin des Wahlvorschlages der SPD, Frau Andrea Poerschke, hat mit Wirkung zum 03.12.2020 Mandatsverzicht für die Stadtverordnetenversammlung erklärt.
Es rückt somit zum gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz zum 04.12.2020 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus nach:
Herr Ulrich Heinecke
Frankfurter Straße 30a
61476 Kronberg im Taunus
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus einzureichen.
Kronberg im Taunus, 03.12.2020
Michael Kauth
Stellvertretender Gemeindewahlleiter