Bekanntmachung über das endgültige  Wahlergebnis der Stichwahl des Bürgermeisters in der Stadt Kronberg im Taunus vom 15. November 2020


Insgesamt waren 14.078 Wählerinnen und Wähler zur Wahl aufgerufen.

Die Zahl der Wählerinnen und Wähler betrug 7.239.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmen waren 7.176 Stimmen gültig und 63 Stimmen ungültig.

Die abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich auf die Bewerber wie folgt:

Herr Andreas Becker (CDU)    2.623       Stimmen

Herr Christoph König (König)  4.553       Stimmen

Somit hat Herr Christoph König die höhere Stimmenanzahl erhalten und ist damit zum Bürgermeister der Stadt Kronberg im Taunus gewählt.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift  beim Wahlleiter der Stadt Kronberg im Taunus, Rathaus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht geltend gemacht werden.

Kronberg im Taunus, 18.11.2020

Der Magistrat

Michael Kauth
Stellv. Gemeindewahlleiter