Bei der am 01.11.2020 stattgefundenen Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 03.11.2020 das endgültige Wahlergebnis wie folgt festgestellt.
Insgesamt waren 14.124 Wählerinnen und Wähler zur Wahl aufgerufen.
Die Zahl der Wählerinnen und Wähler betrug 7.878.
Von den insgesamt 7.878 abgegebenen Stimmen waren 7.817 Stimmen gültig und 61 Stimmen ungültig.
Die abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich auf die Bewerberin und die Bewerber wie folgt:
Herr Andreas Becker (CDU) 2.362 Stimmen
Frau Kristina Fröhlich (FDP) 1.783 Stimmen
Herr Christoph König (König) 3.672 Stimmen
Da keiner der Bewerber die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat, wird hiermit gemäß § 48 des Kommunalwahlgesetzes bekanntgegeben, dass am 15.11.2020 eine Stichwahl zwischen den Bewerbern mit den höchsten Stimmenanteilen, Herrn Andreas Becker (2.362 Stimmen) und Herrn Christoph König (3.672 Stimmen) stattfindet.
Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Frist für die Erhebung von Einsprüchen gegen die Gültigkeit der Wahl gemäß § 73 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung erst nach Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl zu laufen beginnt.
Kronberg im Taunus, 04.11.2020
Der Magistrat
Michael Kauth
Stellv. Gemeindewahlleiter