Bauleitplanung der Stadt Kronberg im Taunus Bebauungsplan Nr. 123/1 „Opel-Zoo“, 1. Änderung


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer Sitzung am 19.11.2020 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 123/1 „Opel-Zoo“, 1. Änderung vom 31.08.2020 beschlossen. Auf Grundlage dieses Planentwurfs wird die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 123 „Opel-Zoo“ ist es, einen planungsrechtlichen Rahmen zu schaffen, der den Fortbestand und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Opel-Zoos unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bürger*innen nachhaltig sichert. Mit der Bebauungsplanänderung soll dem Opel-Zoo ein zusammenhängendes Betriebsgelände mit einer arrondierten, geschützten Außengrenze und verbindliche Leitlinien für die Weiterentwicklung zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der durch den Zoo verlaufende Teil des öffentlichen Weges eingezogen werden. Des Weiteren sollen die rechtskräftigen Festsetzungen für bauliche Anlagen innerhalb des Zoos im Sinne landschaftsgestalterischer und tierschutzgerechter Zielvorstellungen angepasst, sowie eine Verbesserung der Parkplatzsituation mit einem insgesamt effizienteren Parkraummanagement erzielt werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden

Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Kronberg:

Flur 24, Flurstücke    1/71, 183, 188, 189/1, 190/1, 190/2, 295/2, 308/191, 295/1, 295/2

Flur 25, Flurstücke    121/1, 122/3, 123/3, 124/2, 128/1, 137/1, 139/1, 140/1, 141/1, 142/1, 153/3, 156/2, 156/4, 171/6, 171/7, 171/8, 171/9, 171/10, 171/11, 184/73 teilweise, 184/74

Flur 26, Flurstücke    55/1, 56/1, 60/1, 65, 66/3, 67/1, 67/2, 67/3, 67/4, 73/2, 74/2, 77/3, 89/3, 89/5, 89/6, 89/7, 89/8, 99/1, 117/31, 118/3, 119/1, 120, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt. Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründungeinschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB gegliederten Umweltberichts mit Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter

·         Mensch und seiner Gesundheit sowie der Bevölkerung insgesamt,

·         Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und biologische Vielfalt als auch

·         Kulturgüter und sonstige Sachgüter

·         sowie der Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern

sind weitere Unterlagen verfügbar, die wesentliche umweltbezogene Informationen enthalten:

a)    Bestandsplan Arten und Biotope

b)    Grünordnungsplan zum Bebauungsplan

c)    Fachgutachten, wie folgt:

·         Tierökologisches Fachgutachten mit integriertem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zur Prüfung der Betroffenheit der Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien & Insekten; Planungsgruppe Natur und Umwelt (PGNU), August 2014

·         Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Prüfung der Betroffenheit der Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Fische (Rundmäuler) & Insekten; Planungsgruppe Natur und Umwelt (PGNU), Januar 2020

·         Nachweis der Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange u.a. mit Systemdarstellung der Oberflächenentwässerung des Zoos sowie Gewässergüteproben des Rentbachs; Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH, August 2014

·         Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange unter den Aspekten Wasserversorgung, Entwässerung, Rentbach u.a.; Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH, Februar 2020

·         Zusatzuntersuchung Makrozoobenthos, Institut für Gewässer- und Auenökologie GbR, Juli 2020

·         Parkraumuntersuchung mit Parkraumerhebungen, Bedarfsabschätzung und Optimierung der Parkabläufe; R+T Verkehrsplanung GmbH; Februar 2017

·         Verkehrsgutachten mit Verkehrsprognose 2035, Leistungsfähigkeitsuntersuchung und Untersuchung der Verkehrssicherheit, R+T Verkehrsplanung GmbH, Februar 2020

d)    Weitere wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden & sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB:

·         Protokoll des Scoping-Termins vom 23.09.2013 zur Festlegung des Untersuchungsumfangs der Umweltprüfung mit den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

·         Stellungnahmen Hochtaunuskreis vom 01.10.2013 und 13.10.2015:

Fachbereich Ländlicher Raum: Hinweise zur Interessenslage landwirtschaftlicher und verkehrlicher Nutzung der örtlichen Grünlandbereiche, der Landschaftspflege und des Forstes.

Fachbereich Wasser- und Bodenschutz: Hinweise zum sparsamen und schonenden Umgang mit der Ressource Boden, zum Gewässerrandstreifen des Rentbachs sowie der Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange.

Umwelt, Naturschutz und Bauleitplanung: Hinweise zur Beachtung der Anforderungen des besonderen Artenschutzrechts, zum Parkraum- und Wegekonzept, zu Tierhaltungsrichtlinien, zu Wirkfaktoren und Beeinträchtigungen der Planung, zur Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und zum Monitoring.

·         Stellungnahme Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Landesverband Hessen e.V. vom 05.09.2015 und Ortsverband Kronberg e.V. vom 25.09.2015: Hinweise zur örtlichen Parkraumstruktur und zum Verkehrskonzept, zur Umweltverträglichkeit und zur Wegeführung.

·         Stellungnahme vom Wasserbeschaffungsverband Taunus vom 10.09.2015: Hinweis zu Wasserleitungen

·         Stellungnahme Regionalverband FrankfurtRheinMain vom 24.09.2015: Hinweise zu Maßgaben und Erforderlichkeiten, die sich aus dem Regionalplan Südhessen und Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP 2010) ergeben.

·         Stellungnahme Bund für Umwelt- und Naturschutz – Ortverband Kronberg vom 05.10.2015: Hinweise zur Ökologie der Scheibelbuschwiesen.

·         Stellungnahme einer Nachbarkommune vom 29.09.2015: Hinweise zur örtlichen Verkehrs- und Parkraumsituation sowie Wegekonzept

·         Stellungnahme Regierungspräsidium Darmstadt vom 07.10.2015: Hinweise aus Sicht der Raumordnung/Landesplanung, des Naturschutzes/Landschaftspflege, des Forstes, des Boden- und Wasserschutzes.

·         Stellungnahmen der Öffentlichkeit: Ergebnisbericht der online, postalisch und auf Veranstaltungen eingegangenen Anregungen zum frühzeitigen Bürgerbeteiligungsverfahren zu den Themen „Vorgeschichte & Ziele“, „Landschaft & Natur“, „Wege & Zugänge“, „Verkehr & Parken“, „Kultur & Tourismus“; eOpinio GmbH; Juni 2014.

·         Weitere Stellungsnahmen der Öffentlichkeit zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft und Kultur/Sachgüter; Nov 2015.

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die unter a) - d) aufgeführten wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit von

Freitag, 18.12.2020, bis einschließlich Mittwoch, 10.02.2021.

(außer vom 24.12.2020 bis 31.12.2020)

in der Stadtverwaltung (Rathaus) Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, Sitzungssaal der Stadtverordneten während folgenden Dienststunden, montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und darüber hinaus nach Absprache zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Aufgrund der derzeit geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einsichtnahme sowie telefonische Auskünfte und Terminvereinbarungen in der Zeit vom 24.12. bis 31.12.2020, aufgrund der Schließung des Rathauses nicht möglich sind.

Die gesamten Unterlagen können außerdem unter www.kronberg.de > Planen

und Bauen > Bebauungspläne > Bebauungspläne im Verfahren > 123/1 Opel – Zoo, 1. Änderung eingesehen werden.

Während der oben genannten Auslegungsfrist hat Jedermann die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren  sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen schriftlich an den Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, per E-Mail an stadtplanung@kronberg.de oder zu Protokoll bei Einsichtnahme vor Ort oder telefonisch unter 06173 703 2412.

Gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Wichtige Hinweise zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

Die jeweils geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen der Bundes- und Landesregierung Hessen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus sind einzuhalten.

Für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Rathaus gilt eine Maskenpflicht und die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mind. 1,50 m.

Für Einlass ins Rathaus muss geklingelt werden.

Für die Einsichtnahme wird um eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der o.g. Dienstzeiten, unter der Rufnummer 06173 703 2412 gebeten, damit gewährsleistet werden kann, dass es nicht zu vermeidbaren Überschneidungen im Publikumsverkehr kommt und Wartezeiten vermieden werden.

Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, den 04. 12. 2020

Robert Siedler

Erster Stadtrat