Bauleitplanung der Stadt Kronberg im Taunus Bebauungsplan Nr. 155 „Bleichstraße – Bahnhofstraße“


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer Sitzung am 14.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 155 „Bleichstraße – Bahnhofstraße“ im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB beschlossen. Gemäß dem Stadtverordnetenbeschluss vom 14.06.2018 wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Veränderungssperre verhängt. Die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Auslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, das Areal angesichts einer beginnenden Nachverdichtung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes, einschließlich des städtebaulichen Rahmenplanes und dem dazugehörigem Erläuterungsbericht, der Bestandsaufnahme und der Beschreibung der Biotoptypen und Nutzungen, sowie die Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Bahnhofsquartier Baufeld II“, die Verkehrsuntersuchung Rahmenplan Bahnhof und die Ergänzung zur Verkehrsuntersuchung in der Zeit von

Mittwoch, den 13.05.2020, bis einschließlich Freitag, den 19.06.2020

im Rathaus der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, Stadtverordnetenvorsteherzimmer im Untergeschoss, während der folgenden Dienststunden (Feier- und Brückentage ausgenommen) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und darüber hinaus nach Absprache. Auf Grund der derzeit geltenden Regelungen wegen der Corona-Pandemie ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

Die gesamten Unterlagen können außerdem unter www.kronberg.de „Planen und Bauen à Bebauungspläne à Bebauungspläne im Verfahren à 155 Bleichstraße – Bahnhofstraße eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu den Planungen vorgebracht werden. Stellungnahmen können bei Einsichtnahme vor Ort schriftlich abgegeben werden, oder per Post an die Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus oder per mail an stadtplanung@kronberg.de geschickt werden. Fragen zur Planung können telefonisch unter der Rufnummer (06173) 703 2411 erörtert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Wichtige Hinweise zur öffentlichen Auslegung nach § 3 BauGB in Zeiten von Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus:

Die jeweils geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen der Bundes- und Landesregierung Hessen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus sind einzuhalten, derzeit gilt:

-        Die Auslegung erfolgt in einem gesonderten Raum; im Raum darf sich maximal eine Person aufhalten.

-        Für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Rathaus gilt für Publikumsverkehr eine Maskenpflicht und die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mind. 1,50 m.

Für die Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung, innerhalb der Dienstzeiten, unter der Rufnummer (06173) 703 2411 zwingend erforderlich, damit gewährleistet werden kann, dass es nicht zu vermeidbaren Überschneidungen im Publikumsverkehr kommt.

Kronberg im Taunus, den 30.04.2020

Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus

Robert Siedler

Erster Stadtrat