1. Aussetzungssatzung zur Gebührenordnung für die Benutzung des städtischen Waldschwimmbades


Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl S. 318), der §§ 1, 2, 10 des Hessischen Ge-setzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat Stadtverordnetenver-sammlung der Stadt Kronberg im Taunus in ihrer Sitzung am vom 25.06.2020 folgende

1. Aussetzungssatzung

zur

Gebührenordnung für die Benutzung des städtischen Waldschwimmbades

beschlossen:

Präambel

Die Corona-Pandemie und die in diesem Zusammenhang erlassenen Rechtsverordnungen des Landes Hessen haben zur Folge, dass der Schwimmbadbetrieb in der Saison 2020 nicht im gewohnten Umfang angeboten werden kann. Derzeit ist ein Betrieb von Schwimmbädern nur unter besonderen Bedingungen zulässig (§ 2 Abs. 2a der CoKoBeVO HE). Vor diesem Hintergrund sind folgende temporäre Anpassungen der Gebührenordnung für die Benutzung des städtischen Waldschwimmbades erforderlich, um künftig einen einwandfreien Ablauf des Schwimmbadbetriebes gewährleisten zu können.

Artikel 1

Die §§ 2 – 4 der Gebührenordnung für die Benutzung des städtischen Waldschwimmbades vom 01.01.2014 i.d.F.d. 2. Änderungssatzung vom 01.05.2017 werden bis zum 31.12.2020 ausgesetzt.

In dieser Zeit gelten nachfolgende Regelungen:

1.     Es werden weder Tageskarten noch Mehrfachtarife (12er-, Dauer- und Familienkarten) angeboten.

2.     Die Öffnungszeiten des Walschwimmbades werden wie folgt auf vier (4) Zeitfenster aufgeteilt:

Frühschwimmer
(außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen)

1. Zeitfenster von 06:30 Uhr bis 08:00 Uhr

Schwimmer

2. Zeitfenster von 08:45 Uhr bis 11:45 Uhr

3. Zeitfenster von 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr

4. Zeitfenster von 16:15 Uhr bis 19:15 Uhr

Die jeweiligen Zeitfenster beinhalten die Zeiten für Eintritt, Aufenthalt und Verlassen des Schwimmbades.

3.     Mit Ablauf der Nutzung eines Zeitfensters ist das Schwimmbad unverzüglich zu verlassen.

4.     Die Anzahl der verfügbaren Karten pro Zeitfenster ist begrenzt. Die Karten sind im Voraus zu erwerben. Eine Buchung ist ausschließlich über den Web-Shop (erreichbar unter www.kronberg.de) oder im Bürgerbüro möglich.

5.     Es gelten folgende Gebühren / Eintrittspreise (incl. gesetzlicher USt.) je Zeitfenster:

a.)          Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind kostenfrei; es muss jedoch für jedes Kind eine Buchung im Web-Shop getätigt werden

b.)          Erwachsene:   EUR 4,00

c.)          Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, Studenten, Auszubildende, Behinderte (ab einem Behinderungsgrad von 50% gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises) sowie Senioren ab 65 Jahren:                                        EUR 2,00

6.     Eine Vermietung von Dauerkabinen erfolgt nicht.

7.     Das Kleinkindbecken steht nicht zur Verfügung.

Artikel 2

Diese 1. Aussetzungssatzung zur Gebührenordnung für die Benutzung des städtischen Waldschwimmbades tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Ihre Geltung endet entsprechend Artikel 1 Satz 1 mit Ablauf des 31.12.2020.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Kronberg im Taunus, den 26.06.2020

Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus

Klaus E. Temmen
Bürgermeister