Bekanntmachung Bodenrichtwerte

Bekanntmachung Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises hat in seiner Sitzung am 10. und 11.01.2018 die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2018 gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch für die Stadt

61476 Kronberg im Taunus

beschlossen.

Gemäß § 14 (6) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung sind die ermittelten Werte

vom 14.05.2018 bis 14.06.2018

im Rathaus der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, Zimmer 16-18, offengelegt.

Außerhalb dieser Zeit kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg an der Lahn, Telefon (06431) 91056843, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Auskunft wird schriftlich gegen Gebühr erteilt oder durch persönliche Einsicht in die digitale Bodenrichtwertkarte kostenlos gewährt oder im Internet, ebenfalls kostenfrei, unter www.boris.hessen.de.

65552 Limburg an der Lahn, den 04.05.2018

Gutachterausschuss

für Immobilienwerte

für den Bereich des Hochtaunuskreises

gez. Stausberg
(Vorsitzende des Gutachterausschusses)