Bekanntmachung Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises hat in seiner Sitzung am 10. und 11.01.2018 die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2018 gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch für die Stadt
61476 Kronberg im Taunus
beschlossen.
Gemäß § 14 (6) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung sind die ermittelten Werte
vom 14.05.2018 bis 14.06.2018
im Rathaus der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, Zimmer 16-18, offengelegt.
Außerhalb dieser Zeit kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg an der Lahn, Telefon (06431) 91056843, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Auskunft wird schriftlich gegen Gebühr erteilt oder durch persönliche Einsicht in die digitale Bodenrichtwertkarte kostenlos gewährt oder im Internet, ebenfalls kostenfrei, unter www.boris.hessen.de.
65552 Limburg an der Lahn, den 04.05.2018
Gutachterausschuss
für Immobilienwerte
für den Bereich des Hochtaunuskreises
gez. Stausberg
(Vorsitzende des Gutachterausschusses)