Berichtigung zur Wasserversorgungssatzung
Die amtliche Bekanntmachung der 4. Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Kronberg im Taunus, veröffentlicht in der Taunus Zeitung vom 10.02.2018, wird wie folgt berichtigt:
In Artikel 2 der amtlichen Bekanntmachung betreffend § 11 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ist
"1. Zur Feststellung des Jahresverbrauchs."
entsprechend dem durch die Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2017 beschlossenen Text zu ersetzen durch:
"1. Zum 31.12 eines jeden Jahres zur Feststellung des Jahresverbrauchs. Die Ablesung erfolgt in der ersten bis vierten Kalenderwoche des Folgejahres."
Der falsche Wortlaut beruhte auf einem Übertragungsfehler. Wir bitten um
Kenntnisnahme und Verständnis.
Kronberg im Taunus, den 14.02.2018
Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus
Klaus E. Temmen
Bürgermeister