Berichtigung einer Bekanntmachung
Die amtliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Kronberg im Taunus - Kita-Kostenbeitragssatzung - Neufassung (Taunuszeitung vom 26.09.2018) wird entsprechend der Beschlussfassung vom 13.09.2018 wie folgt berichtigt:
1.) § 2 - Betreuungskostenbeiträge - ist in Abs. 1 hinsichtlich der Nummerierung wie folgt zu korrigieren:
„(1) Vorbehaltlich der nachstehenden Absätze 3 und 4 zu den Beitragsermäßigungen erhebt die Stadt Kronberg im Taunus für die Inanspruchnahme der einzelnen Betreuungsangebote Betreuungskostenbeiträge grundsätzlich wie folgt:
a.) in Kindergarten und Kindertagesstätten
aa.) Halbtagsplatz
(07:30 Uhr bis 12.30 Uhr) 120,- EUR
bb.) Dreiviertelplatz
(07.30 Uhr bis 15 Uhr) 175,- EUR
cc.) Ganztagsplatz
(07:30 Uhr bis 17 Uhr) 220,- EUR
b.) in der Krabbelstube / Krabbelgruppe
aa.) Halbtagsplatz
(07:30 Uhr bis 12.30 Uhr) 200,- EUR
bb.) Dreiviertelplatz
(07.30 Uhr bis 15 Uhr) 280,- EUR
c.) im Hort
Ganztagsplatz
(07:30 Uhr bis 17 Uhr) 200,- EUR“
2.) In § 2 – Betreuungskostenbeiträge – ist dem ersten Halbsatz des Abs. 3 die Fußnote 1 hinzuzufügen. Der Text lautet dementsprechend:
„(3) Soweit und solange das Land Hessen der Stadt Kronberg im Taunus Zuwendungen für die Freistellung von Betreuungskostenbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindergärten und Kindertagesstätten ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung gewährt[1], wird diese Betreuung von den Betreuungskostenbeiträgen freigestellt.
[1] auf der Grundlage des § 32c HKJGB in der Fassung vom 30.04.2018“
Der falsche Wortlaut beruhte auf einem Übertragungsfehler.
Kronberg, den 20.12.2018
Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus
Klaus E. Temmen
Bürgermeister