Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung
Der gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der FDP, Herr Volker Stumm, hat mit Wirkung vom 06.02.2017 Mandatsverzicht erklärt.
Es rückt somit gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus nach:
Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der FDP:
Frau
Brigitte Bremer
Burgerstr.3
61476 Kronberg im Taunus
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus einzureichen.
Gemeindewahlleiter
Kronberg im Taunus, 06.02.2017
Volker Humburg