Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung

Der gewählte Bewerber des Wahlvorschlages der FDP, Herr Volker Stumm, hat mit Wirkung vom 06.02.2017 Mandatsverzicht erklärt.

Es rückt somit gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus nach:

Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der FDP:

 

Frau                                                         
Brigitte Bremer
Burgerstr.3
61476 Kronberg im Taunus

Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus einzureichen.

Gemeindewahlleiter                                        

Kronberg im Taunus, 06.02.2017 

Volker Humburg