Nachrücken in den Ausländerbeirat
Die gewählte Bewerberin des Wahlvorschlages Internationale Liste Kronberg, Frau Anne Keßler, hat am 02.02.2017 Mandatsverzicht erklärt.
Es rückt somit gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz in den Ausländerbeirat der Stadt Kronberg im Taunus nach:
Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages Internationale Liste Kronberg
Herr
Wojciech Blaszczak
Hünerbergstr. 10
61476 Kronberg im Taunus
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7,
61476 Kronberg im Taunus einzureichen.
Gemeindewahlleiter
Kronberg im Taunus, 06.02.2017
Volker Humburg