Haushaltssatzung der Stadt Kronberg im Taunus für das Haushaltsjahr 2017 und Wirtschaftsplan 2017 der Stadtwerke Kronberg im Taunus
Aufgrund § 97 Abs. 2 HGO wird bekannt gegeben, dass die Entwürfe der Haushaltssat-zung der Stadt Kronberg im Taunus für das Haushaltsjahr 2017 mit Anlagen sowie des Wirtschaftsplanes 2017 der Stadtwerke Kronberg im Taunus mit Anlagen in der Zeit von Montag, 24.10.2016, bis einschließlich Dienstag, 01.11.2016, im Rathaus Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 12, -Fachreferat Finanzmanagement-, öffentlich ausliegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 der Stadt Kronberg im Taunus mit Anlagen sowie der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 der Stadtwerke Kronberg im Taunus mit Anlagen können an diesen Tagen während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Im Ratsinformationssystem der Stadt Kronberg im Taunus kann im Internet unter https://kronberg.ratsinfomanagement.net/diverses/downloads/1 der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 sowie der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 der Stadtwerke Kronberg im Taunus ebenfalls eingesehen werden.
Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus hat den Entwurf der Haushaltssatzung 2017 sowie den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 der Stadtwerke Kronberg im Taunus in seinen Sitzungen am 26. und 28.09.2016 festgelegt und jeweils mit Anlagen der Stadtverordnetenversammlung am 13.10.2016 zugeleitet.
Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, den 14.10.2016
Klaus E. Temmen
Bürgermeister