7. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung
Aufgrund der §§ 5, 27, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2015 (GVBl. S. 618), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus in ihrer Sitzung am 14.07.2016 folgende 7. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3 der Entschädigungssatzung der Stadt Kronberg im Taunus in der Fassung der 6. Änderung vom 24.02.2011 wird wie folgt geändert:
1. Die Absätze 3 bis 5 werden zu Absätzen 4 bis 6.
2. Als neuer Absatz 3 wird eingefügt:
„(3) Hat eine Fraktion mehrere Vorsitzende gewählt, so wird die Aufwandsentschädigung nach Absatz 2 unter diesen zu gleichen Teilen aufgeteilt.“
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kronberg im Taunus, den 18.08.2016
Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus
Klaus E. Temmen
Bürgermeister