Bebauungsplan Nr. 123-1 „Opel-Zoo, 1. Änderung“,

Bauleitplanung der Stadt Kronberg im Taunus Bebauungsplan Nr. 123/1 „Opel-Zoo, 1. Änderung“, Teile der Fluren 24, 25 und 26, Gemarkung Kronberg

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.07.2015 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 123/1 „Opel-Zoo, 1. Änderung“, Teile der Fluren 24, 25 und 26, Gemarkung Kronberg, einschließlich der zugehörigen Begründung mit Eingriffsregelung und Umweltbericht inkl. Anlagen gebilligt und beschlossen, auf der Grundlage dieses Planentwurfs die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Öffentlichkeit kann sich ab sofort beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, im Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt während der unten genannten üblichen Dienststunden über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 123/1 „Opel-Zoo 1. Änderung“ umfasst folgende Flurstücke und ist in der unten abgebildeten Karte dargestellt:

 

Gemarkung Kronberg

Flur 24, Flurstücke 1/71, 183, 294, 80, 81, 187/3, 187/2, 187/1, 82, 177, 178, 179, 188, 189/1, 190/1, 190/2, 192/1, 192/2, 193/1, 193/2, 194, 195/1, 195/8, 195/9, 197/1, 295/2, 308/191, 385/192, 295/1, 296;

Flur 25, Flurstücke 121/1, 122/3, 123/3, 124/2, 128/1, 137/1, 139/1, 140/1, 141/1, 142/1, 153/3, 156/2, 156/4, 171/6, 171/7, 171/8, 171/9, 171/10, 171/11, 184/73, 184/74;

Flur 26, Flurstücke 55/1, 56/1, 60/1, 65, 66/3, 67/1, 67/2, 67/3, 67/4, 73/2, 74/2, 77/3, 89/3, 89/5, 89/6, 89/7, 89/8, 99/1, 117/31, 117/32, 118/3, 119/1, 120, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139.

 

Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes mit zugehöriger Begründung und Eingriffsregelung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts mit Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter

 

·         Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und           die biologische Vielfalt,

·         Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

·         Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie

·         die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern,

sind folgende weitere Unterlagen verfügbar, die umweltrelevante Informationen enthalten:

a)  Bestandsplan Arten und Biotope

b)  Grünordnungsplan zum Bebauungsplan

c)  Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3Abs.1

    und 4 Abs. 1 BauGB

  • Protokoll des Scoping-Termins vom 23.09.2013 zur Festlegung des Untersuchungsumfangs der Umweltprüfung mit den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB.
  • Stellungnahme Hochtaunuskreis, Fachbereich Ländlicher Raum: Hinweis zur Interessenslage landwirtschaftlicher und verkehrlicher Nutzung der örtlichen Grünlandbereiche sowie Beachtung der forstlichen Belange beim Bau des planfestgestellten Dämpfungsbeckens und Wegeausbauten im oberen Rentbachtal.
  • Stellungnahme Hochtaunuskreis, Fachbereich Wasser- und Bodenschutz: Hinweis zum sparsamen und schonenden Umgang mit der Ressource Boden sowie Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange über die Erstellung eines separaten Fachgutachtens.
  • Stellungnahme Hochtaunuskreis – Fachbereich Umwelt, Naturschutz und Bauleitplanung: Hinweis zur Beachtung der Anforderungen des besonderen Artenschutzrechts, der Eingriffsminimierung und bestehender Tierhaltungsrichtlinien.
  • Stellungnahmen der Öffentlichkeit: Ergebnisbericht der online, postalisch und auf Veranstaltungen eingegangenen Anregungen zum frühzeitigen Bürgerbeteiligungsverfahren www.opelzoo-mitreden.de zu den Themen „Vorgeschichte & Ziele“, „Landschaft & Natur“, „Wege & Zugänge“, „Verkehr & Parken“, „Kultur & Tourismus“; eOpinio GmbH, Juni 2014.

 

d)  Weitere umweltrelevante Informationen

 

  • Tierökologisches Fachguten mit integriertem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zur Prüfung der Betroffenheit von Arten gemäß § 44 BNatSchG (Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Amphibien & Reptilien, Tagfalter, Heuschrecken, Libellen); Planungsgruppe Natur und Umwelt (PGNU), August 2014.

  • Nachweis der Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange zur 1. Bebauungsplanänderung „Opel-Zoo“ u.a. mit Systemdarstellung der Oberflächenentwässerung des Zoos sowie Gewässergüteproben des Rentbachs; Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH, August 2014.

  • Genehmigungsplanung zum Bau eines Dämpfungsbeckens im oberen Rentbachtal; Dahlem Beratende Ingenieure GmbH mit Dr. HUG GeoConsult GmbH und Büro LPLAN im Auftrag des Abwasserverbandes Kronberg; Dezember 2010.

  • Alle Dokumentationen der Online-Plattform auf www.opelzoo-mitreden.de zu den oben genannten Themen; PGNU und eOpinio GmbH, November 2013.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Entwurf der Begründung und des Umweltberichts, alle Anlagen des Bebauungsplanentwurfs sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

 

Donnerstag, 03.09.2015 bis Montag, 05.10.2015 einschließlich

in der Stadtverwaltung (Rathaus) Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, im Flur des 1. Obergeschosses, Fachbereich Stadtentwicklung & Umwelt, während folgenden Dienststunden, montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerhalb der Öffnungszeiten muss für Einlass zum Rathaus geklingelt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Entwurf der Begründung und des Umweltberichts, alle Anlagen des Bebauungsplanentwurfs sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können zusätzlich im Internet unter www.kronberg.de, Bürger, Rathaus online, Bebauungspläne, O, „Opel-Zoo, 1. Änderung“, eingesehen werden.

Während der oben genannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen schriftlich an den Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus oder während der Öffnungszeiten zu Protokoll beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, Zimmer 15 (Fachbereich Stadtentwicklung & Umwelt). Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kronberg im Taunus, den 25.08.2015

Der Magistrat der

Stadt Kronberg im Taunus

Jürgen Odszuck

Erster Stadtrat