Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Seniorenbeiratswahl in der Stadt Kronberg im Taunus
Hiermit fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Seniorenbeiratswahl in der Stadt Kronberg im Taunus (SBK) auf. Die Wahl findet statt am Montag, 28. 10. 2013, Dienstag, 29. 10. 2013, und Mittwoch, 30. 10. 2013.
Der SBK besteht gemäß § 6 der für ihn geltenden Geschäftsordnung aus neun Mitgliedern, die für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt werden.
Wählbar zum Mitglied im SBK ist, wer am Wahltag (30. 10. 2013) das 60. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Kronberg im Taunus hat. Einwohnerinnen und Einwohner, die bereits ein kommunales Mandat ausüben, sollen dem SBK nicht angehören.
Die Kandidatur für den SBK erfolgt über ein Selbstvorschlagsrecht. Hierfür stehen Formblätter bereit, die beim Fachreferat Soziales, Jugend und Senioren erhältlich sind.
Eine Wiederwahl ist zulässig.
Wahlvorschläge sind ausschließlich unter Verwendung des vorbereiteten Formblattes bis spätestens Mittwoch, 18. September 2013, 16.00 Uhr, beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Fachreferat Soziales, Jugend und Senioren, Hainstraße 5, 61476 Kronberg im Taunus, entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, unter Vorlage eines gültigen Ausweises, einzureichen.
Zur allgemeinen Information potentieller Bewerber wird mitgeteilt, dass die Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage von § 8 c der Hessischen Gemeindeordnung die Bildung eines Seniorenbeirats beschlossen hat, um die älteren Einwohnerinnen und Einwohner am kommunalpolitischen Geschehen zu beteiligen und ihre Mitwirkungsmöglichkeiten auszudehnen. Damit soll dieser Personenkreis in die Lage versetzt werden, auf die sie betreffenden Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Ziel ist weiterhin, dass freiwillige soziale Engagement der älteren Generation zu fördern. Die Lebenserfahrung der älteren Generation soll weitergegeben und zur Lösung kommunalpolitischer und sozialer Probleme genutzt werden.