Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte liegen
öffentlich aus
Die nachstehende Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte wird hiermit für den Bereich der Stadt Kronberg im Taunus bekannt gemacht.
Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus
Klaus E. Temmen
Bürgermeister
Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises - Die Vorsitzende -
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Bekanntmachung
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Hochtaunuskreises hat in seiner Sitzung am 18. und 19.01.2012 die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2012 gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch für die Stadt
61476 Kronberg im Taunus
beschlossen.
Gemäß § 14 (6) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 29.06.2010 sind die ermittelten Werte
vom 02.07.2012 bis 02.08.2012
in den Diensträumen der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, Zimmer 16-18, offengelegt.
Außerhalb dieser Zeit kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn, Tel: 06431 – 9105 843, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
Auskunft wird schriftlich gegen Gebühr erteilt oder durch persönliche Einsicht in die digitale
Bodenrichtwertkarte kostenlos gewährt.
65552 Limburg, den 21.06.2012
Gutachterausschuss
für Immobilienwerte
für den Bereich des Hochtaunuskreises
gez. Stausberg
(Vorsitzende des Gutachterausschusses)