Endgültige Herstellung der Erschließungsanlage Planstraße B „Sodener Straße“
Der Magistrat hat gemäß § 12 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Kronberg im Taunus vom 02. 06. 2006 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage Planstraße „Sodener Straße“ festgestellt.
Damit unterliegen die von der Erschließungsanlage Planstraße „Sodener Straße“ erschlossenen Grundstücke der Erschließungsbeitragspflicht nach Maßgabe von § 127 ff. Baugesetzbuch in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung und werden zu Erschließungsbeiträgen herangezogen.