Endgültige Fertig- und Herstellung von Verkehrs- und Erschließungsanlagen; hier: Kronthaler Weg
Der Magistrat gibt gem. § 12 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Kronberg im Taunus die endgültige Fertig- und Herstellung für die Erschließungsanlage südlicher Kronthaler Weg zwischen Wilhelm-Bonn-Straße und Wendehammer in Höhe Kronthaler Weg 32 bekannt.
Damit unterliegen die von der Erschließungsmaßnahme erschlossenen Grundstücke der Erschließungsbeitragspflicht nach Maßgabe von § 127 ff des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung und werden zu Erschließungsbeiträgen herangezogen.
Die Beitragspflicht der Anlieger/Eigentümer entsteht zum 30. Juli 2012.