Bebauungsplan der Stadt Kronberg im Taunus, Hochtaunuskreis, Nr. 150 „Talweg“, Teile der Fluren 23, Gemarkung Kronberg
hier: Erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB
Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus hat in seiner Sitzung am 26.09.2011 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf aufgrund der während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zu ändern und gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Es wird bestimmt, dass nur zu den vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen Anregungen vorgebracht werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf zwei Wochen begrenzt.
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Entwurf der Begründung und des Umweltberichts sowie der vorliegende Artenschutzbeitrag und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit von
Montag, den 10.10.2011, bis Montag, den 24.10.2011, einschließlich
im Rathaus der Stadt Kronberg i.Ts., Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg i.Ts., im Flur des ersten Obergeschosses (Fachbereich Stadtentwicklung & Umwelt, Fachreferat Stadtplanung) während der Kernzeiten öffentlich aus.
An umweltbezogenen Informationen liegt der Artenschutzbeitrag vor.
Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Entwurf der Begründung und des Umweltberichts sowie der Artenschutzbeitrag und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können zusätzlich im Internet unter www.kronberg.de, Bürger, Rathaus online, Bebauungspläne, T, Talweg, eingesehen werden.
Die Kernzeiten im Rathaus sind montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr, mittwochs von 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr und freitags von 7:00 bis 12:30 Uhr.
Außerhalb der Öffnungszeiten muss für Einlass im Rathaus geklingelt werden.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, eingereicht oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Rathaus, Katharinenstraße 7, Zimmer 15 (Fachbereich Stadtentwicklung & Umwelt,
Fachreferat Stadtplanung), erklärt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke der Flur 23, Gemarkung Kronberg:
177/1, 177/3, 178/1, 180, 181, 183/4, 183/5, 183/6, 189/2, 189/3, 191/1, 192/1, 192/2, 193/1, 193/3, 193/4, 194/1, 194/3, 194/4, 200, 201, 202/1, 202/2 und 375/194.
Kronberg im Taunus, den 29.09.2011
Der Magistrat der
Stadt Kronberg im Taunus
Jürgen Odszuck
Erster Stadtrat