Fertigstellung der Kanal- und Wasserleitung im Zuge der Erschließung Obere Eichen
Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus gibt gemäß § 17 Abs. 1 der Entwässerungssatzung die Fertigstellung der Kanalleitung sowie gemäß § 20 Abs. 1 der Wasserversorgungssatzung die Fertigstellung der Wasserleitung im Zuge der Erschließung der Straße Obere Eichen bekannt. Hierdurch entsteht die Beitragspflicht.
Kronberg im Taunus, 30. Mai 2011
Der Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus
Jürgen Odszuck
Erster Stadtrat