Bebauungsplan der Stadt Kronberg im Taunus, Hochtaunuskreis, Nr. 150 „Talweg“, Teile der Fluren 23, Gemarkung Kronberg

Bebauungsplan der Stadt Kronberg im Taunus, Hochtaunuskreis, Nr. 150 „Talweg“, Teile der Fluren 23, Gemarkung Kronberg

1.      Beschluss über einen erweiterten Geltungsbereich

2.      Erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB

1. Beschluss über einen erweiterten Geltungsbereich:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 21.01.2009 beschlossen, den Geltungsbereich des am 23.09.2004 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans Nr. 150 „Talweg“ zu erweitern, um die Ausgleichsmaßnahmen an einer besser geeigneten Stelle durchführen zu können.

Der zur Aufstellung beschlossene Geltungsbereich mit den Flurstücken 175/194, 177/1, 177/3, 178/1, 180, 181, 183/4, 183/5, 183/6, 189/2, 189/3, 191/1, 192/1 192/2, 193/1, 193/3, 193/4, 194/1, 194/3, 194/4 und 375/194 der Flur 23 wird daher um die Flurstücke 200, 201, 202/1 und 202/2 der Flur 23, Gemarkung Kronberg erweitert.

 

2. Erneute öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 09.06.2011 dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 150 „Talweg“, Teile der Fluren 23, Gemarkung Kronberg, einschließlich dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichts zugestimmt und beschlossen, auf der Grundlage dieses Planentwurfs die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Es wird bestimmt, dass nur zu den vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen Anregungen vorgebracht werden können.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Entwurf der Begründung und des Umweltberichts sowie der vorliegende Artenschutzbeitrag und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen in der Zeit von

Montag, den 27.06.2011, bis Donnerstag, den 28.07.2011, einschließlich

im Rathaus der Stadt Kronberg i.Ts., Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg i.Ts., im Flur des ersten Obergeschosses (Fachbereich Stadtentwicklung & Umwelt, Fachreferat Stadtplanung) während der Kernzeiten öffentlich aus.

An umweltbezogenen Informationen liegt der Artenschutzbeitrag vor.

Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Entwurf der Begründung und des Umweltberichts sowie der Artenschutzbeitrag und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können zusätzlich im Internet unter www.kronberg.de, Bürger, Rathaus online, Bebauungspläne, T, Talweg, eingesehen werden.

Die Kernzeiten im Rathaus sind montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr, mittwochs von 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr und freitags von 7:00 bis 12:30 Uhr.

Außerhalb der Öffnungszeiten muss für Einlass im Rathaus geklingelt werden.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, eingereicht oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Rathaus, Katharinenstraße 7, Zimmer 15 (Fachbereich Stadtentwicklung & Umwelt, Fachreferat Stadtplanung), erklärt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kronberg im Taunus, den 14.06.2011

Der Magistrat der

Stadt Kronberg im Taunus

Jürgen Odszuck

Erster Stadtrat