Endgültige Fertigstellung der Abwasseranlage in einem Teilstück der Sodener Straße, sogenannte „Planstraße B“
Der Magistrat gibt hiermit gemäß § 17 der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Kronberg im Taunus vom 04.12.2009 in Verbindung mit § 11 Abs. 9 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) den Beschluss vom 04.04.2011 über die endgültige Fertigstellung der beitragsfähigen Kanalbaumaßnahme in der Sodener Straße, im Teilstück der sogenannten „Planstraße B“, zum 31.03.2011 bekannt.
Mit dieser Bekanntmachung unterliegen die an diese Abwasseranlage angeschlossenen oder anschließbaren Grundstücke Sodener Straße 49, 51 und 53 der Abwasserbeitragspflicht nach Maßgabe von § 11 KAG in Verbindung mit der Entwässerungssatzung (EWS) und werden zu Abwasserbeiträgen herangezogen.
Kronberg im Taunus, den 11.04.2011
Jürgen Odszuck
Erster Stadtrat