Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kronberg im Taunus, Nr. 219 „Haide-Süd“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kronberg im Taunus, Hochtaunuskreis, Nr. 219 „Haide-Süd“, Teile der Flur 21, Gemarkung Oberhöchstadt

1.    Aufstellungsbeschluss
2.    Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


1. Aufstellungsbeschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.04.2010 auf Antrag des Grundstückseigentümers, Herrn Dr. Elmar Reiss, Sebastian-Rinz-Straße 7, 60323 Frankfurt am Main, vom 14.10.2009 beschlossen, für das Gebiet „Haide-Süd“, Teile der Flur 21, Gemarkung Oberhöchstadt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Gemarkung Oberhöchstadt, Flur 21, Flurstücke 356/1 teilweise (Weg), 353, 354, 355, 357/1, 357/4, 358 und 359.


2. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kronberg im Taunus hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 02.12.2010 beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet am

Montag, den 13.12.2010, um 19.30 Uhr

im Haus Altkönig, Großer Saal, Altkönigstraße 30, 61476 Kronberg im Taunus, eine öffentliche Veranstaltung zur Beteiligung an der Bauleitplanung statt. Es werden die Ziele und Zwecke der Planung aufgezeigt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Darüber hinaus hängen die Planungen

von Dienstag 14.12.2010 bis Freitag 17.12.2010

im Rathaus der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg i.Ts., im Flur des ersten Obergeschosses während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die o.g. Unterlagen können zusätzlich im Internet unter www.kronberg.de, Bürger, Rathaus online, Bebauungspläne, H, Haide Süd, eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten im Rathaus sind montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, mittwochs von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr und freitags von 7:00 bis 12:00 Uhr.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, eingereicht oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Rathaus, Katharinenstraße 7, Zimmer 15 (Fachbereich Stadtentwicklung & Umwelt, Fachreferat Stadtplanung), erklärt werden.

Ziel der Planung ist es, unter Berücksichtung einer wohnbaulichen Entwicklung der nördlich des Plangebiets angrenzenden Fläche, Planungsrecht für Wohnbebauung auf ca. 4.500 m² nördlich der Schönberger Straße (K 769) zu schaffen.


Kronberg im Taunus, den 03.12.2010

Der Magistrat der
Stadt Kronberg im Taunus