5. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Kronberg im Taunus
Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. 2005 I S. 54), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl. 2010 I, S. 119), hat die Stadtverordnetenversammlung Kronberg im Taunus am 30.09.2010 folgende Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Kronberg im Taunus beschlossen:
Artikel 1
§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Stadtverordnete, Mitglieder der Ortsbeiräte, des Ausländerbeirates, ehrenamtliche Mitglieder des Magistrats und andere ehrenamtlich Tätige erhalten auf Antrag, wenn ihnen nachweisbar ein Verdienstausfall entstehen kann, zur pauschalen Abgeltung ihrer Ansprüche einen Durchschnittssatz von 21,60 EUR pro Sitzung des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Kronberg im Taunus entsandt worden sind.
Artikel 2
§ 3 Absätze 1, 2 und 3 erhalten folgende Fassung:
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirates, des Ausländerbeirates, des Magistrats oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Kronberg im Taunus entsandt worden sind, sowie je wahrgenommener Veranstaltung im Auftrag eines städtischen Gremiums eine Aufwandsentschädigung von 21,60 EUR. Sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner einer Kommission, zu Beratungen der Ausschüsse zugezogene Sachverständige sowie die Mitglieder der Wahlausschüsse erhalten eine entsprechende Aufwandsentschädigung.
(2) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für den höheren Aufwand bei dem Wahrnehmen besonderer Funktionen um eine monatliche Pauschale erhöht. Diese beträgt für
- die/den Stadtverordnetenvorsteher/in 72,00 EUR - Ausschussvorsitzende 21,60 EUR
- Fraktionsvorsitzende 3,60 EUR (je Fraktionsmitglied),
mindestens jedoch 25,20 EUR
- ehrenamtliche Mitglieder des Magistrats 36,00 EUR
- Ortsvorsteher/innen 21,60 EUR
- d. Vorsitzende/n des Ausländerbeirats 21,60 EUR
- ehrenamtliche Mitglieder des Magistrats, denen zusätzlich ein besonderes Arbeitsgebiet übertragen worden ist 36,00 EUR
(3) Vertritt ein ehrenamtliches Mitglied des Magistrats den Bürgermeister und den Ersten Stadtrat bei Erkrankung, Urlaub oder sonstiger Verhinderung, wird ihm eine Aufwandsentschädigung von 57,60 EUR je Kalendertag der Vertretung gewährt.
Artikel 3
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kronberg im Taunus, 15.10.2010
Stadt Kronberg im Taunus
Der Magistrat
Klaus E. Temmen
Bürgermeister