Kommunale Förderung für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
Die Stadt Kronberg im Taunus gewährt auf Antrag Zuschüsse für die nicht-verpflichtende Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung an baulichen Anlagen im Stadtgebiet. Dies soll zu einer Verringerung der CO2-Emissionen führen und dabei helfen, bauliche Anlagen an einen möglichen Klimawandel und dessen Folgen anzupassen.
Eine Förderung wird nur für Maßnahmen gewährt, die ab dem 30.10.2024 (Inkrafttreten der Richtlinie) beauftragt und bereits fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen wurden. Eine rückwirkende Förderung von Maßnahmen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie umgesetzt wurden, ist nicht möglich.
Falls die jährlich verfügbaren Haushaltsmittel ausgeschöpft sind, erscheint ein entsprechender Hinweis auf dieser Seite. Anträge, die wegen Ausschöpfung der jährlich verfügbaren Haushaltsmittel abgelehnt werden müssen, können im nachfolgenden Haushaltsjahr erneut eingereicht werden.
Was wird gefördert?
Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- Photovoltaik-Anlagen (einschließlich Solardachziegel und Solardachpfannen)
- steckerfertige PV-Minianlagen (auch Balkonkraftwerke oder Balkonmodule genannt)
- Stromspeicher in Kombination mit dem Betrieb einer PV-Anlage (sowohl Neuerrichtungen als auch Nachrüstungen)
- Solarthermieanlagen (zur reinen Warmwasserbereitung oder mit Heizungsunterstützung)
- Dachbegrünung (intensiv oder extensiv)
- Fassadenbegrünung (bodengebunden oder bodenungebunden)
Die spezifischen Bedingungen und Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Es gelten folgende allgemeine Bedingungen für die Förderung:
- Eine Förderung wird nur für Maßnahmen gewährt, die ab dem 30.10.2024 (Inkrafttreten der Richtlinie) beauftragt sowie fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen wurden. Eine rückwirkende Förderung von Maßnahmen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie umgesetzt wurden, ist nicht möglich.
- Eine Förderung wird nur gewährt, soweit nicht bereits eine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der konkret beantragten Maßnahme besteht (z.B. aus Festsetzungen in Bebauungsplänen, Auflagen in einer Baugenehmigung, gesetzliche Vorgaben).
- Die Maßnahmen müssen an baulichen Anlagen (Haupt- und Nebenanlagen, inkl. Garagen, Carports, Gartenhäuser etc.) umgesetzt werden.
- Es werden maximal zwei Maßnahmen pro Wohn- bzw. Nutzungseinheit gefördert.
- Alle Maßnahmen müssen zwingend durch eine Fachfirma ausgeführt werden. Dies gilt nicht für die Installation und Anbringung steckerfertiger PV-Minianlagen; hier müssen lediglich die Elektroinstallationsarbeiten (falls erforderlich) durch eine Fachfirma ausgeführt werden.
- Pächter, Mieter oder anderweitig Nutzungsberechtigte müssen die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Umsetzung der zu fördernden Maßnahme(n) einholen.
- Alle Maßnahmen müssen mindestens fünf Jahre in der Gemarkung der Stadt Kronberg im Taunus bestehen bleiben, gepflegt und unterhalten werden.
Wie hoch wird gefördert?
Solarstromanlagen (PV-Anlagen)
- fest installierte Solarmodule auf Dächern und an Fassaden einschließlich Solardachziegel/Solardachpfannen: 200 €/kWp; max. 1.500 €
- steckerfertige PV-Minianlagen: 75 €/Modul; max. 150 € für erforderliche Elektroinstallationsarbeiten; insgesamt max. 450 €
Stromspeicher- Neuerrichtung in Kombination mit dem Betrieb einer PV-Anlage oder Nachrüstungen zu bestehenden PV-Anlagen: 150 €/volle kWh nutzbarer Energieinhalt; max. 1.500 €
Solarthermie
- Anlagen zur reinen Warmwasserbereitung: 2.000 € pauschal; jedoch max. 50 % der Gesamtkosten (brutto)
- Anlagen mit Heizungsunterstützung (inkl. Wärmepumpenunterstützung): 4.000 € pauschal; jedoch max. 50 % der Gesamtkosten (brutto)
Dachbegrünung- intensiv: 20 €/m²; max. 2.000 €
- extensiv: 10 €/m²; max. 1.000 €
Fassadenbegrünung- bodengebundene Fassadenbegrünung mit und ohne Ranksystem: 20 €/m²; max. 2.000 €
- bodenungebundene Fassadenbegrünung: 60 €/m²; max. 6.000 €
Wie stelle ich den Antrag?
- Machen Sie sich mit der "Fördermittelrichtlinie Klimaschutz und Klimaanpassung" und dem Antragsformular vertraut. Beides finden Sie unter Downloads auf dieser Seite.
- Nach der erfolgreichen Umsetzung der Maßnahmen reichen Sie den Antrag (mit allem benötigten Unterlagen) auf Förderung schriftlich beim Magistrat der Stadt Kronberg, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus ein. Der handschriftlich unterschriebene Antrag kann auch per E-Mail an klimaschutz@kronberg.de eingereicht werden.
- Die Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung von Fördermitteln wird Ihnen nach der Bearbeitung schriftlich mitgeteilt. Im Falle der Bewilligung werden Ihnen die Zuschüsse anschließend auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Stadt behält sich vor, innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung des Förderantrags einen Abnahmetermin anzusetzen und zu prüfen, ob die Förderbedingungen eingehalten wurden.
Anträge, die wegen Ausschöpfung der jährlich verfügbaren Haushaltsmittel abgelehnt werden müssen, können im nachfolgenden Haushaltsjahr erneut eingereicht werden.
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Beratungsmöglichkeiten
Wenn Sie vor der Umsetzung der Maßnahmen Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an die ehrenamtlichen Bürgersolarberater, nutzen Sie die kostenlose Energieberatung oder finden Sie einen EnergieEffizienzexperten.