BEBAUUNGSPLAN NR. 309
ZEILSTRASSE|FRIEDRICHSTRASSE
Aufstellungsbeschluss | 11.06.1976 |
Beteiligung der Öffentlichkeit | 10.07.1978 - 10.08.1978 |
Satzungsbeschluss | 17.11.1978 |
Rechtskraft | 10.03.1979 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1977.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Flächen für die Erweiterung des Friedhofs Schönberg sowie für den geplanten Kinderspielplatz gemäß den Festsetzungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zu sichern. Sowiet im Rahmen der Planung Baugrundstücke zur Bebauung freigegeben werden, soll sich diese unter Berücksichtigung der umgebenden Baustruktur sowie des wertvollen Baumbestandes unauffällig einfügen.