BEBAUUNGSPLAN NR. 142 - Wilhelm-Bonn-Straße
Aufstellungsbeschluss | 23.05.2002 |
Beteiligung der Öffentlichkeit | 11.05.2006 - 26.05.2006 |
Satzungsbeschluss | 06.07.2006 |
Rechtskraft | 17.07.2006 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung des erforderlichen Straßenausbaus. Darüber hinaus sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sicherung und die Fortentwicklung des angrenzenden baulichen Bestandes, insbesondere auch im Hinblick auf die erhaltenswerten Grünstrukturen, geschaffen werden.