BEBAUUNGSPLAN NR. 122 Untere Friedrich-Ebert-Straße
Aufstellungsbeschluss | 31.05.1990 |
Beteiligung der Öffentlichkeit | 16.02.1996 - 18.03.1996 |
Satzungsbeschluss | 23.05.1996 |
Rechtskraft | 05.07.1997 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Erhaltung und Wiederherstellung historischer Bauten sowie die Gestaltung des öffentlichen Raumes, vorrangig des zentralen Erlebnisraumes, und die Ordnung der Blockinnenbereiche.
BEBAUUNGSPLAN NR. 122 1. Änderung
Aufstellungsbeschluss | 21.03.2002 |
Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange | Schreiben vom 28.02.2002 |
Satzungsbeschluss | 21.03.2002 |
Rechtskraft | 05.04.2002 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.
Ziel der Änderung ist es, auf etwaige Nutzungsänderungen bzw. Ergänzungen des Gebäudes Hainstraße 5 reagieren zu können, die Erschließung zu verbessern sowie dem Gebäude Hainstraße 3 sinnvollere Grundrisszuschnitte zu geben.