BEBAUUNGSPLAN NR. 119 - Schönberger Feld
Aufstellungsbeschluss | 23.02.1984 |
Beteiligung der Öffentlichkeit | 01.06.1988 - 01.07.1988 |
Satzungsbeschluss | 18.11.1988 |
Rechtskraft | 12.05.1989 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1977.
Ziel des Bebauungsplanes ist es den aufgelockerten und großzügigen Parksiedlungscharakter sicherzustellen, die wertvollen Park- und Gartenbereiche unbebaut zu lassen und keine zusätzliche Bebauung im direkten Umfeld der denkmalwerten Gründerzeitvillen zuzulassen.