BEBAUUNGSPLAN NR. 113-1 - Schreyerstraße
Aufstellungsbeschluss | 08.06.1989 |
Beteiligung der Öffentlichkeit | 25.01.1999 - 05.02.1999 |
Satzungsbeschluss | 20.05.1999 |
Rechtskraft | 28.05.1999 |
Esgelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Erhaltung des z.T. noch aufgelockerten Parksiedlungscharakters und des wertvollen, gebietsprägenden Gehölzbestandes sowie der Dielmannstraße als Wohnwegstich mit Einbindung einer Fußgängerbrücke über die Frankfurter Straße. Des Weiteren sollen maßvolle Erweiterungsmöglichkeiten bei bebauten Grundstücken durch An- und Neubauten gesichert werden.