BEBAUUNGSPLAN NR. 214 Ortskern Oberhöchstadt Süd
Aufstellungsbeschluss | 27.08.1992 |
Beteiligung der Öffentlichkeit | 04.02.2002 - 05.03.2002 |
Satzungsbeschluss | 23.05.2002 |
Rechtskraft | 13.06.2002 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.
Ziel ist es, den behutsamen Nachverdichtungsprozess im Plangebiet in Hinblick auf die vorhandene Bau- und Landschaftsstruktur umweltverträglich zu steuern. Eine Bebauung in 2. Reihe östlich der Niederhöchstädter Straße soll ermöglicht und die vorhandene Hofstruktur der bestehenden Bebauung der restlichen Plangebiete in ihrer Art erhalten werden.