Bebauungsplan Nr. 123/1 Opel-Zoo, 1. Änderung
Der Bebauungsplan ersetzt den bis dato rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 123 Opel-Zoo.
Aufstellungsbeschluss | 13.12.2012 |
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB (Scoping-Termin) | 23.09.2013 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB im Zuge des Bürgerbeteiligungsverfahrens „www.opel-zoo-mitreden.de“ | 09.10.2013-23.11.2013 |
Billigungsbeschluss zur Offenlegung des Planentwurfs | 04.12.2014 |
Erneuter Billigungsbeschluss zur Offenlegung des Planentwurfs | 23.07.2015 |
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(2) BauGB | 03.09.2015-05.10.2015 |
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB | Schreiben vom 25.08.2015 |
Billigungsbeschluss zur erneuten Offenlegung des Planentwurfes | 19.11.2020 |
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB | 18.12.2020 - 10.02.2021 |
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB | Schreiben vom 14.12.2020 |
2. Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB | 17.06.2021 - 08.07.2021 |
2. Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB | Schreiben vom 14.06.2021 |
Satzungsbeschluss | 28.10.2021 |
Rechtskraft | 20.11.2021 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 123 „Opel-Zoo“ ist es, einen planungsrechtlichen Rahmen zu schaffen, der den Fortbestand und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Opel-Zoos unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bürger*innen nachhaltig sichert. Mit der Bebauungsplanänderung soll dem Opel-Zoo ein zusammenhängendes Betriebsgelände mit einer arrondierten, geschützten Außengrenze und verbindliche Leitlinien für die Weiterentwicklung zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der durch den Zoo verlaufende Teil des öffentlichen Weges eingezogen werden. Des Weiteren sollen die rechtskräftigen Festsetzungen für bauliche Anlagen innerhalb des Zoos im Sinne landschaftsgestalterischer und tierschutzgerechter Zielvorstellungen angepasst, sowie eine Verbesserung der Parkplatzsituation mit einem insgesamt effizienteren Parkraummanagement erzielt werden.