BEBAUUNGSPLAN NR. 313-1 - Hintere Parkstraße
Aufstellungsbeschluss | 07.11.2002 |
Beteiligung der Öffentlichkeit | 11.05.2006 - 13.06.2006 |
Satzungsbeschluss | 06.07.2006 |
Rechtskraft | 19.07.2006 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.
Ziel ist es, das Gebiet, das sich durch Villenbebauung auf großen Grundstücken auszeichnet, den Möglichkeiten der Grundstücke nach auszunutzen. Gleichzeitig sollen die bedeutenden und durchgehenden Grünstrukturen, die teilweise an englische Landschaftsparks erinnern, konsequent erhalten werden.