145 Hainstraße

BEBAUUNGSPLAN NR. 145 - Hainstraße


Aufstellungsbeschluss
07.11.2002
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit                                                                                    
15.06.2004 - 29.06.2004
Einholung von Stellungsnahmen der Behörden und 
sonstiger Träger öffentlicher Belange
Schreiben vom
22.12.2009
Beteiligung der Öffentlichkeit
11.01.2010 - 12.02.2010
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
16.01.2012- 17.02.2012
erneute Einholung von Stellungsnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Schreiben vom
03.01.2012
Satzungsbeschluss
19.04.2012
Rechtskraft
02.05.2012

Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.

Ziel der Planung ist es, eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Bebauung entlang der Hainstraße mit einer freistehenden Einzelhausbebauung zu erhalten und sicherzustellen, dass zum Stadtpark hin keine weitere Bebauung in der zweiten Reihe erfolgt. Das bestehende Wohngebäude Frankfurter Straße 1a wird baurechtlich gesichert und erhält geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten.

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