BEBAUUNGSPLAN NR. 145 - Hainstraße
Aufstellungsbeschluss | 07.11.2002 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit | 15.06.2004 - 29.06.2004 |
Einholung von Stellungsnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange | Schreiben vom 22.12.2009 |
Beteiligung der Öffentlichkeit | 11.01.2010 - 12.02.2010 |
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit | 16.01.2012- 17.02.2012 |
erneute Einholung von Stellungsnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange | Schreiben vom 03.01.2012 |
Satzungsbeschluss | 19.04.2012 |
Rechtskraft | 02.05.2012 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.
Ziel der Planung ist es, eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Bebauung entlang der Hainstraße mit einer freistehenden Einzelhausbebauung zu erhalten und sicherzustellen, dass zum Stadtpark hin keine weitere Bebauung in der zweiten Reihe erfolgt. Das bestehende Wohngebäude Frankfurter Straße 1a wird baurechtlich gesichert und erhält geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten.