BEBAUUNGSPLAN NR. 151 Bahnhofsquartier Baufeld VI - Schillergärten
Aufstellungsbeschluss | 11.06.2016 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange | 15.02.2017 - 17.03.2017 |
Beteiligung der Öffentlichkeit und Einholung von Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange | 28.09.2017 - 31.10.2017 |
Satzungsbeschluss | 12.04.2018 |
Rechtskraft | 14.06.2018 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung und die Errichtung von sechs Wohnhäusern und eines Büro- und Geschäftshauses geschaffen. Das Planziel ist die vorhabenbezogene Festsetzung der zulässigen Art der baulichen Nutzung in Verbindung mit der Schaffung von Stellplätzen, grünordnerischen Festsetzungen sowie bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften.
- Bebauungsplan
- Begründung
- Zusammenfassende Erklärung
- Umweltbericht
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Freiflächenplan
- Grünordnungsplan
- Schalltechnische Untersuchung
- Verkehrsuntersuchung Rahmenplan Bahnhof
- Schnitte und Ansichten
- exemplarische Grundrisse Wohnen und Tiefgarage
- exemplarische Grundrisse Gewerbe