BEBAUUNGSPLAN NR. 221 - Altkönig-Stift
Aufstellungsbeschluss | 19.06.2008 |
Beteiligung der Öffentlichkeit | 04.03.2009 - 06.04.2009 |
Satzungsbeschluss | 09.07.2009 |
Rechtskraft | 27.08.2009 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll für das Seniorenwohnheim "Altkönig-Stift" die Möglichkeit der Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Pflege rechtlich abgesichert werden, um eine qualitätvolle Pflege gewährleisten zu können.