BEBAUUNGSPLAN NR. 217 - Am Rothlauf
Aufstellungsbeschluss | 27.05.2004 |
Beteiligung der Öffentlichkeit | 20.04.2001 - 21.05.2001 |
Satzungsbeschluss | 21.03.2002 |
Rechtskraft | 08.04.2002 |
Es gelten die Bestimmungen der BauNVO 1990.
Ziel des Bebauungsplans ist es die zunehmende Veränderungen im weitgehend bebauten Plangebiet zu vermeiden und für die künftige städtebauliche Ordnung eine behutsame Nachverdichtung zu sichern.