Bebauungsplan Nr. 117/1 KLEINE LINDENSTRUTH, 1. ÄNDERUNG
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Aufstellungsbeschluss | 10.06.2021 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB | 21.07.2022 - 02.09.2022 |
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB | Schreiben vom 13.07.2022 |
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB | 22.07.2024 - 01.09.2024 |
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB | E-Mail vom 09.07.2024 |
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Kindertagesstätte Pusteblume zu schaffen.
Auslegungsunterlagen
Hinweis: Während der oben genannten Auslegungsfrist hat jedermann die Gelegenheit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren, sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen schriftlich an den Magistrat der Stadt Kronberg im Taunus, Katharinenstraße 7, 61476 Kronberg im Taunus, per E-Mail an beteiligung@kronberg.de oder direkt über das Online-Beteiligungsformular.
Ansprechpartner im Fachreferat Stadtplanung