RICHTIGER UMGANG BEI DER ENTSORGUNG VON ABFÄLLEN AUS QUARANTÄNE-HAUSHALTE
Sollten Sie betroffen sein, von einer freiwilligen begründeten oder angeordneten häuslichen Quarantäne, beachten Sie bitte unten aufgeführte einfache Regeln auch zum Schutz der Mitarbeiter der Entsorgungswirtschaft.
Hier kommt den Bürgern eine wichtige Rolle zu, da die Entsorger nicht erkennen können, wo sich solche Haushalte befinden.
Quarantäne-Haushalte müssen folgende Regeln einhalten:
- Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen.
- Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
- Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen / Säcke gegeben werden.
- Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
Abfälle aus Quarantänehaushalten werden als gemischter Siedlungsabfall unter Abfallschlüsselnummer (ASN) 20 03 01 eingestuft und sind wie oben dargelegt in geschlossenen Müllbeutel über die Restmülltonne der Verbrennung zuzuführen.
[Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]