Nachbarschaftstonne(n)

Nachbarschaftstonne(n)

Die Nutzung von einem oder mehreren Abfallgefäßen durch dinglich Berechtigte zweier aneinander grenzender Grundstücke kann zugelassen werden. Das gleiche gilt für die Nutzung von Abfallgefäßen durch dinglich Berechtigte von zwei nicht direkt aneinander grenzenden Grundstücken, wenn besondere Gründe vorliegen. Die gemeinsame Nutzung ist bei der Stadt schriftlich zu beantragen und von allen dinglich Berechtigten zu unterzeichnen. In dem Antrag muss die Person bezeichnet werden, an die der Gebührenbescheid zu richten ist. Alle Nutzungsberechtigten haften für die Gebühr als Gesamtschuldner. Bei einem Wechsel bezüglich der dinglichen Berechtigung ist ein neuer Antrag zu stellen."

(§11 Abs.7 der Abfallsatzung der Stadt Kronberg im Taunus)