Hinweisgebersystem Kronberg im Taunus
Die Stadt Kronberg im Taunus ist gemäß § 12 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Einrichtung einer internen Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vom 01.12.2023 an verpflichtet.
Sollten Sie als angehende, aktuelle oder ehemalige Mitarbeitende der Stadt Kronberg im Taunus Kenntnisse über mögliche Verstöße gegen Gesetze und Ordnungen durch die Stadtverwaltung haben, können Sie dies über die interne Meldestelle der Stadt Kronberg im Taunus melden. Die Kontaktdaten hierzu:
Per E-Mail: hinweisgeber@kronberg.de
Per Telefon: 06173 703 1079
Postalisch: Stadt Kronberg im Taunus
Zu Händen Frau Arharbi / Herr Schildger
Katharinenstraße 7
61476 Kronberg im Taunus
Persönlich: Nach Terminvergabe über einen der genannten Kommunikationswege
Im Rahmen des Hinweisgebersystems werden Ihre persönlichen Daten geschützt – bitte beachten Sie allerdings, dass die Abgabe von Hinweisen nicht anonym erfolgt (§ 16 Abs. 1 HinSchG). Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Stadt Kronberg im Taunus zur datenschutzkonformen, dauerhaften Speicherung von Meldungen verpflichtet ist.
Sollten Sie Kenntnisse über mögliche Verstöße besitzen, bei denen Sie befürchten, dass die Stadt Kronberg im Taunus keine wirksame Abhilfe schaffen kann oder Sie selbst bei einer Meldung Repressalien befürchten, steht es Ihnen jederzeit frei, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.
Unter anderem ist dies über die Meldestelle des Bundesamts für Justiz möglich. Sie ist über den folgenden Link abrufbar:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes.html